Vereinigung Hamburger Religionslehrerinnen und -lehrer

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29.11.05 VHRR alarmiert: Staatskirchenvertrag gefährdet Hamburger Religionsunterricht (Presseerklärung des VHRR)

Die heutige Unterzeichnung der Staatskirchenverträge scheint zunächst wenig spektakulär: Als letztes Bundesland regelt die Freie und Hansestadt Hamburg ihr Verhältnis zu den beiden großen Kirchen mit einem Vertrag. Was jedoch den Religionsunterricht betrifft, so wird für Hamburg eine ganz neue Situation geschaffen... Mehr dazu... 

30.7.05 Konfessionalisierter Religionsunterricht in Hamburg?

Die Verhandlungen zwischen Hamburger Senat und den beiden großen Kirchen über einen künftigen Staatskirchenvertrag sind noch nicht zu Ende, doch klar ist schon, dass für den Religionsunterricht in Hamburg neue Zeiten anbrechen werden. Mehr dazu unter Katholischer Religionsunterricht in Hamburg?

 

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29.11.05 VHRR alarmiert: Staatskirchenvertrag gefährdet Hamburger Religionsunterricht (Presseerklärung des VHRR)

Die heutige Unterzeichnung der Staatskirchenverträge scheint zunächst wenig spektakulär: Als letztes Bundesland regelt die Freie und Hansestadt Hamburg ihr Verhältnis zu den beiden großen Kirchen mit einem Vertrag.

Was jedoch den Religionsunterricht betrifft, so wird für Hamburg eine ganz neue Situation geschaffen: Statt dem bisherigen „Religionsunterricht für alle“, an dem alle Schüler unabhängig von ihrer Religion und Konfession teilnehmen können, droht nun ein konfessionalisierter Unterricht, bei dem Schüler nach ihrer Konfession getrennt werden. Der katholischen Kirche wird im heute unterzeichneten Staatskirchenvertrag sowohl die Einrichtung eines eigenen Religionsunterrichts zugesichert, wie auch eine entsprechende Lehrerausbildung. Was nach begrüßenswerter Gleichberechtigung zwischen den beiden Kirchen und Angleichung an bundesweite „Normalität“ aussieht, ist für Hamburg weder pädagogisch sinnvoll noch organisierbar.

Ein konfessionalisierter Religionsunterricht ist pädagogisch falsch, weil er die existierende Vielfalt negiert, er ist gesellschaftspolitisch falsch, weil er Abgrenzung statt Dialog zwischen Schülern unterschiedlicher Religionen und Konfessionen fördert und er führt zum Verschwinden des Religionsunterrichts aus der Schule, weil es neben dem evangelischen und katholischen dann bald auch orthodoxen, sunnitischen, schiitischen, alevitischen etc. Religionsunterricht geben müsste – und keine Schule eine solche Zersplitterung organisieren und finanzieren könnte. Am Ende gibt es dann gar keinen Religionsunterricht mehr in der Schule.

Auch wenn die Weichen anders gestellt zu sein scheinen: Noch gibt es die Möglichkeit, dass die katholische Kirche auf pragmatischer Ebene vor Ort den bislang von der Evangelischen Kirche verantworteten und in Abstimmung mit vielen anderen Konfessionen und Religionen ausgestalteten „Religionsunterricht für alle“ mitträgt. Dafür sollten sich Eltern, Schüler und Lehrer stark machen.

Johannes Kolfhaus, 29.11.05

 

Katholischer Religionsunterricht in Hamburg?

Das Hamburger Abendblatt berichtete schon davon und auch sonst pfeifen es die Spatzen vom Mariendomer Dach: Die katholische Kirche will in den Staatskirchenvertragsverhandlungen einen eigenen katholischen Religionsunterricht durchsetzen. Dass sie damit Erfolg haben wird, zumindest juristisch, ist klar, denn Artikel 7, Absatz 3 des Grundgesetzes legt fest: Der Religionsunterricht wird „in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt“, und das bedeutet nach der gängigen Interpretation des Bundesverfassungsgerichts, dass der Religionsunterricht konfessionell (und religiös) getrennt stattfindet. So geschieht das ja auch in fast allen anderen Bundesländern und auch Hamburg bildet da keine Ausnahme, denn auch der „Religionsunterricht für alle“ ist ein evangelischer Religionsunterricht, wenn auch andere Religionsgemeinschaften ihn aktiv mitgestaltet und unterstützt haben. Das neue ist: Die katholische Kirche scheint einen eigenen Religionsunterricht wirklich einführen zu wollen, worauf sie bisher verzichtet hatte.

Klar dürfte aber sein, dass andere Religionsgemeinschaften gleiche Ansprüche anmelden dürften, sollte die katholische Kirche erfolgreich sein. Zu aller erst könnte dies der alevitischen Kultusgemeinde gelingen, da sie sowohl über den notwendigen Rechtsstatus wie über fertige Lehrpläne aus anderen Bundesländern verfügt. Aber auch christlich-orthodoxe und vor allem sunnitisch- und schiitisch-muslimische Verbände könnten ihr grundgesetzlich garantiertes Recht einfordern. Die jüdische Kultusgemeinde hat schon seit 1994 einen eigenständigen Religionsunterricht, der zentral für ganz Hamburg in den Räumen der Synagoge stattfindet und vom Rabbi der Gemeinde im Auftrag des Staates erteilt wird.

Schnell dürfte klar werden, was eine solche Zersplitterung für das Fach bedeuten würde: Kaum eine Schule und auch nicht die Schulbehörde dürfte bereit sein, die notwendigen Mittel für entsprechend kleine Kurse bereitzustellen. Religion würde im günstigsten Fall in die Randstunden gelegt und die „kleinen Religionsunterrichte“ schulübergreifend, evtl. in Gemeinderäumen stattfinden. Aber auch der (evangelische) Rest-Religionsunterricht würde unter den dann nicht mehr anwesenden Schülern leiden, ein Unterricht im Klassenverband wäre nicht mehr möglich. Solange es kein Alternativfach gibt, droht dann auf jeden Fall die Gefahr, dass sich die Kinder vom Religionsunterricht abmelden. Doch das ist nur eines der möglichen Szenarien.

Vielleicht ändert sich nämlich nur wenig, denn welche Schüler (bzw. deren Eltern) wären schon bereit, (nachmittags) an eine andere Schule oder in eine Gemeinde zu gehen, um dort Religionsunterricht zu haben? Die Erfahrungen z.B. aus Mecklenburg-Vorpommern oder Berlin sind nicht gerade ermunternd. Das könnte dazu führen, dass die allermeisten Schüler doch im „normalen“ „evangelischen“ Religionsunterricht bleiben. Schließlich könnte an manchen Schulen tatsächlich ein konfessionell getrennter Unterricht eingeführt werden: Alle Religionskurse einer Jahrgangsstufe finden gleichzeitig statt, evangelische und katholische Schüler werden getrennt unterrichtet. Möglich ist auch, dass die katholische Kirche ein konfessionell-kooperatives Modell anpeilt, was aber die Schüler anderer Religionsgemeinschaften dennoch außen vor ließe. Vieles hängt von den konkreten Ausführungsbestimmungen ab, die zur Zeit noch verhandelt werden.

Wahrscheinlich scheint mir aber, dass es an den einzelnen Schulen zu ganz unterschiedlichen Lösungen kommen wird. Hier wird viel von uns Religionslehrern und unserem Verhandlungsgeschick mit unseren Schulleitungen abhängen.

Schlimme Zeiten? Vielleicht, denn unvermeidbar scheint mir, dass der Religionsunterricht insgesamt geschwächt wird. Aber für uns als evangelische Religionslehrer mag in der Profilierung des Fachs auch eine Chance steckt.

30.7.05 

 

 

Praktische Übersichten für die Rahmen-planarbeit 2011

 

 

Stand: 3. Dezember 2011