29.11.05 VHRR alarmiert:
Staatskirchenvertrag
gefährdet Hamburger Religionsunterricht (Presseerklärung des VHRR)
Die heutige Unterzeichnung der
Staatskirchenverträge scheint zunächst wenig spektakulär: Als letztes
Bundesland regelt die Freie und Hansestadt Hamburg ihr Verhältnis zu den beiden
großen Kirchen mit einem Vertrag. Was jedoch den Religionsunterricht betrifft,
so wird für Hamburg eine ganz neue Situation geschaffen... Mehr
dazu...
30.7.05 Konfessionalisierter Religionsunterricht in Hamburg?
Die Verhandlungen zwischen Hamburger Senat und den beiden großen Kirchen
über einen künftigen Staatskirchenvertrag sind noch nicht zu Ende, doch klar
ist schon, dass für den Religionsunterricht in Hamburg neue Zeiten anbrechen
werden. Mehr dazu unter Katholischer
Religionsunterricht in Hamburg?
______________________
29.11.05
VHRR alarmiert:
Staatskirchenvertrag
gefährdet Hamburger Religionsunterricht (Presseerklärung des VHRR)
Die heutige Unterzeichnung der
Staatskirchenverträge scheint zunächst wenig spektakulär: Als letztes
Bundesland regelt die Freie und Hansestadt Hamburg ihr Verhältnis zu den beiden
großen Kirchen mit einem Vertrag.
Was jedoch den
Religionsunterricht betrifft, so wird für Hamburg eine ganz neue Situation
geschaffen: Statt dem bisherigen „Religionsunterricht für alle“, an dem
alle Schüler unabhängig von ihrer Religion und Konfession teilnehmen können,
droht nun ein konfessionalisierter Unterricht, bei dem Schüler nach ihrer
Konfession getrennt werden. Der katholischen Kirche wird im heute
unterzeichneten Staatskirchenvertrag sowohl die Einrichtung eines eigenen
Religionsunterrichts zugesichert, wie auch eine entsprechende Lehrerausbildung.
Was nach begrüßenswerter Gleichberechtigung zwischen den beiden Kirchen und
Angleichung an bundesweite „Normalität“ aussieht, ist für Hamburg weder pädagogisch
sinnvoll noch organisierbar.
Ein konfessionalisierter
Religionsunterricht ist pädagogisch falsch, weil er die existierende Vielfalt
negiert, er ist gesellschaftspolitisch falsch, weil er Abgrenzung statt Dialog
zwischen Schülern unterschiedlicher Religionen und Konfessionen fördert und er
führt zum Verschwinden des Religionsunterrichts aus der Schule, weil es neben
dem evangelischen und katholischen dann bald auch orthodoxen, sunnitischen,
schiitischen, alevitischen etc. Religionsunterricht geben müsste – und keine
Schule eine solche Zersplitterung organisieren und finanzieren könnte. Am Ende
gibt es dann gar keinen Religionsunterricht mehr in der Schule.
Auch wenn die Weichen anders
gestellt zu sein scheinen: Noch gibt es die Möglichkeit, dass die katholische
Kirche auf pragmatischer Ebene vor Ort den bislang von der Evangelischen Kirche
verantworteten und in Abstimmung mit vielen anderen Konfessionen und Religionen
ausgestalteten „Religionsunterricht für alle“ mitträgt. Dafür sollten
sich Eltern, Schüler und Lehrer stark machen.
Johannes Kolfhaus, 29.11.05
Das Hamburger Abendblatt berichtete schon davon und auch
sonst pfeifen es die Spatzen vom Mariendomer Dach: Die katholische Kirche will
in den Staatskirchenvertragsverhandlungen einen eigenen katholischen
Religionsunterricht durchsetzen. Dass sie damit Erfolg haben wird, zumindest
juristisch, ist klar, denn Artikel 7, Absatz 3 des Grundgesetzes legt fest: Der
Religionsunterricht wird „in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der
Religionsgemeinschaften erteilt“, und das bedeutet nach der gängigen
Interpretation des Bundesverfassungsgerichts, dass der Religionsunterricht
konfessionell (und religiös) getrennt stattfindet. So geschieht das ja auch in
fast allen anderen Bundesländern und auch Hamburg bildet da keine Ausnahme,
denn auch der „Religionsunterricht für alle“ ist ein evangelischer
Religionsunterricht, wenn auch andere Religionsgemeinschaften ihn aktiv
mitgestaltet und unterstützt haben. Das neue ist: Die katholische Kirche
scheint einen eigenen Religionsunterricht wirklich einführen zu wollen, worauf
sie bisher verzichtet hatte.
Klar dürfte aber sein, dass andere Religionsgemeinschaften
gleiche Ansprüche anmelden dürften, sollte die katholische Kirche erfolgreich
sein. Zu aller erst könnte dies der alevitischen Kultusgemeinde gelingen, da
sie sowohl über den notwendigen Rechtsstatus wie über fertige Lehrpläne aus
anderen Bundesländern verfügt. Aber auch christlich-orthodoxe und vor allem
sunnitisch- und schiitisch-muslimische Verbände könnten ihr grundgesetzlich
garantiertes Recht einfordern. Die jüdische Kultusgemeinde hat schon seit 1994
einen eigenständigen Religionsunterricht, der zentral für ganz Hamburg in den
Räumen der Synagoge stattfindet und vom Rabbi der Gemeinde im Auftrag des
Staates erteilt wird.
Schnell dürfte klar werden, was eine solche Zersplitterung
für das Fach bedeuten würde: Kaum eine Schule und auch nicht die Schulbehörde
dürfte bereit sein, die notwendigen Mittel für entsprechend kleine Kurse
bereitzustellen. Religion würde im günstigsten Fall in die Randstunden gelegt
und die „kleinen Religionsunterrichte“ schulübergreifend, evtl. in
Gemeinderäumen stattfinden. Aber auch der (evangelische)
Rest-Religionsunterricht würde unter den dann nicht mehr anwesenden Schülern
leiden, ein Unterricht im Klassenverband wäre nicht mehr möglich. Solange es
kein Alternativfach gibt, droht dann auf jeden Fall die Gefahr, dass sich die
Kinder vom Religionsunterricht abmelden. Doch das ist nur eines der möglichen
Szenarien.
Vielleicht ändert sich nämlich nur wenig, denn welche Schüler
(bzw. deren Eltern) wären schon bereit, (nachmittags) an eine andere Schule
oder in eine Gemeinde zu gehen, um dort Religionsunterricht zu haben? Die
Erfahrungen z.B. aus Mecklenburg-Vorpommern oder Berlin sind nicht gerade
ermunternd. Das könnte dazu führen, dass die allermeisten Schüler doch im
„normalen“ „evangelischen“ Religionsunterricht bleiben. Schließlich könnte
an manchen Schulen tatsächlich ein konfessionell getrennter Unterricht eingeführt
werden: Alle Religionskurse einer Jahrgangsstufe finden gleichzeitig statt,
evangelische und katholische Schüler werden getrennt unterrichtet. Möglich ist
auch, dass die katholische Kirche ein konfessionell-kooperatives Modell anpeilt,
was aber die Schüler anderer Religionsgemeinschaften dennoch außen vor ließe.
Vieles hängt von den konkreten Ausführungsbestimmungen ab, die zur Zeit noch
verhandelt werden.
Wahrscheinlich scheint mir aber, dass es an den einzelnen
Schulen zu ganz unterschiedlichen Lösungen kommen wird. Hier wird viel von uns
Religionslehrern und unserem Verhandlungsgeschick mit unseren Schulleitungen abhängen.
Schlimme Zeiten? Vielleicht, denn unvermeidbar scheint mir,
dass der Religionsunterricht insgesamt geschwächt wird. Aber für uns als
evangelische Religionslehrer mag in der Profilierung des Fachs auch eine Chance
steckt.
30.7.05