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Aufrufder
Vereinigung Hamburger Religionslehrerinnen und Religionslehrer
zur Reform der Lehramtsstudiengänge im Fach Religion Hamburg,
27.November 1999 Veränderungen des
Religionsunterrichts
Der
Religionsunterricht in Hamburg hat sich in den letzten Jahrzehnten grundlegend
verändert. ·
An ihm können
alle Schülerinnen und Schüler - unabhängig von ihrem konfessionellen, religiösen
und weltanschaulichen Hintergrund - teilnehmen. Deshalb haben sich
Unterrichtspraxis und Lehrplanentwicklung für die vielfältigen Konfessionen,
Religionen und Weltanschauungen geöffnet. ·
Der
Wandel des Religionsunterrichts hängt eng mit Veränderungen in unserer
Gesellschaft zusammen. Der Abbruch vieler traditioneller religiöser Formen, die
Pluralisierung der religiösen Lebenswelten, eine veränderte Kindheit, die
Individualisierung religiöser Identitätsbildung und viele weitere Faktoren
erfordern einen Religionsunterricht, der die Schüler in ihrer individuellen
religiösen Entwicklung begleitet, indem er ihnen u.a. Zugänge zu religiösen
Traditionen eröffnet und den Dialog mit anderen religiösen Überzeugungen und
Formen einübt. Die
Vereinigung Hamburger Religionslehrerinnen
und –lehrer hat diese Konzeption des Religionsunterrichts in ihrem
Memorandum vom 20.2.1992 programmatisch dargelegt und begründet. Sie befindet
sich damit in Übereinstimmung mit Erklärungen der Nordelbischen Kirche (1993), der Bürgerschaft (1997), des Gesprächskreises
interreligiöser Religionsunterricht (1997) und des Landesschulbeirats (1999). Deshalb fordert die Vereinigung eine Veränderung der Ausbildung der Religionslehrerinnen und –lehrer, damit diese den Anforderungen gewachsen sind. Sie müssen: ·
die
vielgestaltige Religiosität und Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler sowie
deren individuelle religiöse Lernprozesse wahrnehmen, analysieren und auf sie
eingehen können ·
die
verschiedenen religiösen und weltanschaulichen Traditionen kennen, mit ihnen
wissenschaftlich verantwortlich umgehen und sie ihrem Selbstverständnis
angemessen in den Unterricht einbringen können ·
bereit
und in der Lage sein, den Schülerinnen und Schülern religiöse Traditionen als
etwas zu vermitteln, das für ihre Lebensführung bedeutsam ist ·
den Schülern
eine vertiefte Begegnung mit dem Christentum als kulturprägender Religion im
europäischen Raum ermöglichen können ·
den
Dialog mit Angehörigen anderer Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen
selbst führen, anstoßen und moderieren können ·
in der
Lage sein, sich mit ihrer eigenen reflektierten Position pädagogisch
verantwortlich in das Gespräch einzubringen Notwendigkeit und
Dringlichkeit der Reform
Die derzeitige Fachausbildung der Lehramtskandidatinnen und -kandidaten am Fachbereich Evangelische Theologie der Universität Hamburg orientiert sich in ihrem Aufbau, ihrer fachlichen Struktur und in ihren Inhalten im wesentlichen noch am Leitbild eines traditionell evangelisch-konfessionellen Religionsunterrichts. Eine Reform der Lehramtsstudiengänge aller Schulformen und -stufen ist notwendig, um die Studierenden besser auf den veränderten Religionsunterricht vorzubereiten. Gerade in Hamburg besteht ein dringender Handlungsbedarf, denn: ·
Der
Religionsunterricht für alle steht und fällt mit der entsprechenden
Qualifikation der Lehrerinnen und Lehrer. ·
Die
Akzeptanz des Religionsunterrichts bei nichtchristlichen Schülerinnen, Schülern
und Eltern hängt wesentlich davon ab, dass die Lehrerinnen und Lehrer die
Religionen in sensibler Berücksichtigung des jeweiligen Selbstverständnisses
unterrichten können. ·
Mit der
Einführung des bedarfsdeckenden Unterrichts in der zweiten Ausbildungsphase müssen
Referendarinnen und Referendare vom ersten Schultag an unterrichten können –
und dafür entsprechend schon ausgebildet sein. ·
In den nächsten
zehn Jahren wird ein großer Teil der Hamburger Lehrer pensioniert. Die dann neu
einzustellenden Lehrerinnen und Lehrer dürfen nicht unzulänglich ausgebildet,
sondern sie müssen auf den veränderten Religionsunterricht vorbereitet sein. ·
In den nächsten
Jahren werden am Fachbereich Evangelische Theologie viele Professuren neu
besetzt, und damit könnten – angesichts des Sparzwangs an den Universitäten
– Fakten geschaffen werden, die langfristig einer angemessenen Ausbildung der
Religionslehrerinnen und –lehrer im Wege stünden. Eine
Reform der Lehramtsstudiengänge für das Fach Religion ist deshalb innerhalb
der nächsten zwei Jahre notwendig. Diese Forderung befindet sich im Konsens
mit dem Beschluss des Landesschulbeirats sowie mit den in der
Kultusministerkonferenz beschlossenen Zeitplänen für eine Reform der
Lehreraus- und –fortbildung insgesamt. Elemente der
Studienreform
Zentrales
Ziel einer Studienreform muss eine praxisrelevante
und praxisnahe Ausbildung sein; die Reform muss auf drei Ebenen stattfinden: 1.
Neufassung
der Prüfungsordnungen und danach entsprechend der Studienordnungen 2.
Bereitstellung
der Ressourcen in der Universität 3.
Veränderung
der Ausbildungsinhalte. ad
1: Neufassung der Prüfungs- und
Studienordnungen Die
Prüfungs- und Studienordnungen sollten neu geschrieben werden; dabei sind
folgende Veränderungen von zentraler Bedeutung: ·
Die
Pflichtanteile der Studienordnungen dürfen die der Prüfungsordnungen nicht überschreiten. ·
Für alle
Lehramtsstudiengänge entfallen Latein- und Hebräischkenntnisse als
Pflichtauflage. Griechischgrundkenntnisse sind nur für das Lehramt Oberstufe
– allgemeinbildende Schulen – erforderlich. Dadurch wird Raum frei für den
vertieften Erwerb anderer Kompetenzen, die für das spätere Unterrichten von größerer
Bedeutung sind. ·
Ein
Drittel aller verpflichtenden Veranstaltungen und Prüfungsthemen sollen im
Bereich gelebter nicht-christlicher Religionen (insbesondere dem Islam und dem
Judentum) und christlicher Konfessionen der Gegenwart stattfinden. So können
die Studierenden dialogfähig werden und ein ausreichend vertieftes Verständnis
der Religionen und Konfessionen erwerben. ·
Für
ihren späteren Unterricht brauchen Lehrerinnen und Lehrer ein klar
strukturiertes Überblickswissen. ad
2: Bereitstellung der Ressourcen in der Universität Für
die Realisierung der veränderten Prüfungs- und Studienordnungen müssen die
entsprechenden Ressourcen geschaffen werden. Das betrifft u.a. die Einrichtung
von Lehrstühlen in islamischer, jüdischer und buddhistischer Lehre, die von
Angehörigen der jeweiligen Religionen besetzt werden sollten, damit Studierende
diesen Religionen authentisch begegnen und sich wissenschaftlich mit ihnen
auseinander setzen können. Die Vereinigung
ruft darüber hinaus die Behörde für Wissenschaft und Forschung auf, bei der
zukünftigen Berufung von Professorinnen und Professoren sowie
wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Ausbildung von
Lehramtskandidatinnen und –kandidaten angemessen zu berücksichtigen. ad
3: Veränderung der Ausbildungsinhalte Auch eine Reform der Inhalte ist notwendig. Sie müssen sich stärker an den Ausbildungsbedürfnissen der Religionslehrerinnen und –lehrer orientieren (z.B. authentische Begegnung und wissenschaftsorientierte Auseinandersetzung mit den Theologien verschiedener Religionen, Erweiterung kirchengeschichtlicher Studienelemente um Inhalte europäischer Religionengeschichte, Überblickswissen über biblisch-theologische Zusammenhänge, Einführung in religionsphilosophische, -soziologische und -psychologische Einsichten, Methoden und Forschungsergebnisse.) Die Vereinigung Hamburger Religionslehrerinnen und –lehrer fordert im Interesse einer qualifizierten Ausbildung der Religionslehrerinnen und –lehrer eine institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen den in der ersten und der zweiten Ausbildungsphase Tätigen. Der
Fachverband schlägt die Bildung eines Gremiums vor, in dem die Fachbereiche
Evangelische Theologie und Erziehungswissenschaft, das Staatliche Studienseminar
und die Vereinigung gemeinsam bis Ende
2001 einen Vorschlag für eine neue Prüfungs- und Studienordnung erarbeiten.
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Praktische Übersichten für die Rahmen-planarbeit 2011
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Stand: 3. Dezember 2011 |